Ausschreibungsbestimmungen, die Bildung von Leichtathletik-Gemeinschaften oder administrative Arbeit: Kreise, Vereine und Veranstalter müssen abseits der Wettkampfstätten formelle Aufgaben erfüllen. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) unterstützt hierbei unter anderem mit Antragsvordrucken und verschiedenen Online-Systemen. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an die Abteilungsleiterin Aline Richter.
Ausschreibungsbestimmungen
Die Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen sind der Rahmen für Westfälische und NRW-Meisterschaften. Vom Teilnahmerecht über den Meldeschluss bis hin zu den Auszeichnungen sind alle wichtigen organisatorischen Details festgehalten. Die Allgemeinem Ausschreibungsbestimmungen für Westfälische und NRW-Meisterschaften können Sie als PDF-Datei herunterladen.- FLVW Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen 2025
- DLV Klassenjahrgänge 2024
- Gesundheitszeugnis für Wettkampfteilnahme
- Genehmigungsgebühren
Leichtathletik-Gemeinschaften: Zusammen zum Erfolg
Eine Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) ist der Zusammenschluss von Leichtathlet*innen verschiedener Vereine zum Zweck einer Trainings- und Wettkampfgemeinschaft. Sie trägt keinen Vereinscharakter. Eine LG ist nach örtlichen Gesichtspunkten zu bilden. Sie muss zwischen dem 1. Oktober und 30. November mit Wirkung ab 1. Januar des folgenden Jahres mit Begründung beim zuständigen Landesverband beantragt werden. Das gleiche gilt für den Beitritt eines Vereins zu einer LG. Die Mitglieder einer LG bleiben Mitglieder ihrer Stammvereine. Der Wechsel von Verein zu Verein innerhalb der LG vollzieht sich ebenfalls nach den Bestimmungen der Deutschen Leichtathletik-Ordnung. Die Mitgliedsvereine sind verpflichtet, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Die LG hat keine Rechte an übergeordnete Verbände.Ein Verein kann nur Männer, Frauen und Jugend U20, U18 in ihrer Gesamtheit einer LG zuführen. Auf Antrag kann auch die Zugehörigkeit von Jugend U16 und U14 in der Gesamtheit zur LG genehmigt werden. Es ist zulässig, neben der für Männer, Frauen und Jugend bestehenden oder zu bildenden LG, auch für die Jugend U16 und U14 in ihrer Gesamtheit eine eigene LG zu bilden. Die Mitglieder einer LG haben eine einheitliche Wettkampfkleidung zu tragen.
Die Vereinbarung auf Bildung einer Leichtathletik-Gemeinschaft ist unbefristet. Die LG bestätigt zum 30. November jeden Jahres, dass die Leichtathletik-Gemeinschaft fortgeführt wird. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht aller im FLVW gemeldeten LGs.
Austritt aus einer LG
Der Austritt eines Vereins aus einer LG oder die Auflösung einer LG kann nur mit Wirkung zum 1. Januar des folgenden Jahres erklärt werden. Der Austritt beziehungsweise die Auflösung ist dem zuständigen Landesverband bis zum 30. November mitzuteilen. Das für eine LG erteilte Startrecht erlischt erst zum Jahresende, auch wenn der Austritt eines Vereins zu einem früheren Zeitpunkt geschehen ist.
Online-Service: Leichtathletik im World Wide Web
Die Fachschaft Leichtathletik im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) betreibt eine Reihe von Online-Systemen, auf die Vereine, Kreise sowie ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen Zugriff haben.FLVW DIALOG-System
Zur Übersicht über Veranstaltungen, Einsatzplanung und für viele weitere Einsatzzwecke wie Abrechnung oder Statistiken wird das Extranet-System FLVW DIALOG verwendet, auf das registrierte wie unregistrierte (zur Ansicht) Benutzer*innen Zugriff haben.
Seltec LAnet3
Für das Onlinesystem LAnet3 von Seltec ist eine Benutzerkennung notwendig. Diese muss einmalig beantragt werden. In diesem System können Sie folgende Anliegen erledigen:
- Online-Meldung zu Veranstaltungen und Meisterschaften
- Beantragung und Verwaltung von stadionnahen Sportfesten, Meetings, Landes-, Bezirks- und Kreismeisterschaften
- Startrechtsverwaltung (Neuanträge, Wechselanträge und Löschungen)
- Stammdatenverwaltung
Seltec Service-Portal (LAPortal)
Hier finden Sie:
- Anmeldung und Verwaltung von stadionfernen Laufveranstaltungen
- Verwaltung der Online-Bestenlisten
- Lizenzdatei für Ihre Wettkampfsoftware Seltec taf3
Bitte wählen Sie im zweiten Schritt den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) an und wählen Sie Ihren Verein oder die Organisation aus, zu der Sie Zugriff erhalten möchten. Dieser Antrag muss vom FLVW genehmigt werden.
Seltec taf3 Track&Field
Der FLVW setzt die Software Seltec taf3 (Track&Field) zur Auswertung von Leichtathletik-Wettkämpfen ein. Seit dem Jahr 2020 nutzen alle Vereine und Kreise die Software kostenfrei im Rahmen eines Generalvertrages mit dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV). Die zur Ausführung der Software notwendige Lizenzdatei können Sie über dieses Internetportal selbst herunterladen. Regelmäßig bietet der FLVW Schulungen im Umgang mit dieser Software an (siehe Lehrgangskalender).
Elektronisches Postfach (E-Postfach) im DFBnet
Das E-Postfach ist ein geschlossenes Postfachsystem des DFBnet, das der Kommunikation per E-Mail dient. Das System ist gegenüber dem E-Mailverkehr von außen abgeschottet. Es ist so konzipiert, dass der Versand zu externen E-Mail-Adressen möglich, der Versand von externen Mail-Adressen ins E-Postfach jedoch blockiert ist.
Seit 2011 nutzen auch die Leichtathletik-Vereine im FLVW das elektronische Postfach im DFBnet. Unterstützung bei der Einrichtung des Systems erhalten Sie bei dem/der DFBnet Super-User*in Ihres Kreises oder im Online-Handbuch. Bei Fragen oder Problemen hilft das Call Center DFBnet gern weiter.
Microsoft 365
Seit dem Jahr 2020 setzt der FLVW im Hauptamt und Ehrenamt Microsoft365 ein. Mit der Nutzung von Word, Excel, Teams und Outlook verbunden ist eine E-Mail-Adresse in der Form: vorname.nachname@flvw.de
Leichtathletik-Newsletter
In regelmäßigen Abständen wird der Leichtathletik-Newsletter durch die Leichtathletik-Fachschaft des FLVW veröffentlicht (in der Regel fünf bis sechs Ausgaben pro Jahr) und per EPostfach an die Leichtathletik-Vereine gesendet. Die Zusammenstellung erfolgt durch den Verbands-Leichtathletik-Ausschuss mit Zuarbeit der der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Abteilung Leichtathletik. Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden:
- FLVW-Leichtathletik-Newsletter (6/22)
- FLVW-Leichtathletik-Newsletter (5/22)
- FLVW-Leichtathletik-Newsletter (4/22)
- FLVW-Leichtathletik-Newsletter (3/22)
- FLVW-Leichtathletik-Newsletter (2/22)
- FLVW-Leichtathletik-Newsletter (1/22)
Formulare: Hilfreiche Vordrucke
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) stellt Formulare bereit, die Sie in Ihrer täglichen Vereinsarbeit oder bei der Veranstaltungsorganisation benötigen. Weitere Formulare sind direkt auf den zuständigen Unterseiten von FLVW.de hinterlegt, so zum Beispiel die entsprechenden Anträge zur Bildung von Startgemeinschaften, Anträge auf Erteilung des Startrecht oder auf Verleihung von Ehrungen. Nachfolgend finden Sie:- DLV-Antragsformulare
- FLVW-Antragsformulare
- Ehrungsanträge
- Auslagenabrechnungen
- Honorarabrechnungen
Kampfrichter*innen-Schulungen:
- Honorarabrechnungsformular Grundausbildung (Excel)
- Merkblatt Kampfrichterausweise
- Merkblatt dezentrale Kampfrichterausbildung
- Verpflichtungserklärung Kampfrichter*innen (DSGVO)
- Kampfrichter Grundausbildung Teilnehmerliste
- Kampfrichter Grundausbildung Abrechnung
- Kampfrichter Grundausbildung Abrechnung (Word)
FLVW-Antragsformulare:
- Ehrungsantrag FLVW-Kampfrichtermedaille
- Ehrungsantrag FLVW-Kampfrichtermedaille (Word)
- Materialbestellung
- Materialbestellung (Word)
- Bestellschein DLV-Bestennadeln
- Bestellschein DLV-Bestennadeln (.doc)
- Auslagen Abrechnung (Leichtathletik)
- Auslagen Abrechnung (Word / Leichtathletik)
- Honorarabrechnungsformular selbständige Referententätigkeit