Im Rahmen der Reform der Rechts- und Verfahrensordnung wurden Kreissportgericht und Kreisjugendsportgericht ab der Wahlperiode 2022 - 2025 zusammengelegt. Das Kreissportgericht (KSG) wird durch den Kreissportrichterwahlausschuss gewählt.
In der aktuellen Wahlperiode wird das Kreissportgericht von Fabian Rohrpasser geleitet. Die Sportrichter wurden durch den Kreissportrichterwahlausschuss einstimmig in das Amt gewählt.
Der Geschäftsverteilungsplan des Kreissportgerichts Soest enthält u.a. folgende Zuständigkeitsregelung:
4. Zuständigkeit
4.1 Als Einzelrichter des Kreissportgerichts im Seniorenbereich:
Brunnberg, Christian – Kreisliga A
Holtschulte, Ludger – Kreisliga B
Düspohl, Gerricht – Kreisliga C
Rickert, Elisabeth – Kreisliga D
Rohrpasser, Fabian – Pokalspiele, Freundschaftsspiele sowie Turnierspiele
4.2 Als Einzelrichter des Kreissportgerichts im Juniorenbereich:
Steinmeier, Martin – A- bis C-Junioren/innen
Schmidt, Olaf – D- bis F-Junioren/innen
Rohrpasser, Fabian – Pokalspiele, Freundschaftsspiele sowie Turnierspiele
4.3 Bei einem Kammerverfahren bestimmt der Vorsitzende, welche Beisitzer zum Einsatz kommen.
5. Vertretung der Einzelrichter
Bei Verhinderung (z.B. Urlaub, Krankheit), Befangenheit oder Ausschluss des zuständigen Einzelrichters entscheidet der Vorsitzende über die jeweilige Vertretung und informiert gleichzeitig die am Verfahren Beteiligten.