Im Rahmen der Reform der Rechts- und Verfahrensordnung wurden Kreissportgericht und Kreisjugendsportgericht ab der Wahlperiode 2022 - 2025 zusammengelegt. Das Kreissportgericht (KSG) wurde auf dem Kreistag 2025 für vier Jahregewählt
In der aktuellen Wahlperiode 2025-2029 wird das Kreissportgericht vom Vorsitzender Jannik Flormann geleitet, sein Stellvertreter ist Martin Steinmeier
Der Geschäftsverteilungsplan des Kreissportgerichts Soest enthält u.a. folgende Zuständigkeitsregelung:
4. Zuständigkeit
4.1 Als Einzelrichter des Kreissportgerichts im Seniorenbereich:
Rainer Gießau – Kreisliga A
Jannik Flormann– Kreisliga B
Jan Niklas Bopp– Kreisliga C
Gerrit Düspohl– Kreisliga D
Siegfried Reffelmann– Pokalspiele, Freundschaftsspiele sowie Turnierspiele
4.2 Als Einzelrichter des Kreissportgerichts im Juniorenbereich:
Steinmeier, Martin – A- bis C-Junioren/innen
Schmidt, Olaf – D- bis F-Junioren/innen
4.3 Bei einem Kammerverfahren bestimmt der kommissarische Vorsitzende, welche Beisitzer zum Einsatz kommen.
5. Vertretung der Einzelrichter
Bei Verhinderung (z.B. Urlaub, Krankheit), Befangenheit oder Ausschluss des zuständigen Einzelrichters entscheidet der kommissarische Vorsitzende über die jeweilige Vertretung und informiert gleichzeitig die am Verfahren Beteiligten.